Unser Angebot
Familienhilfe:
Wir kümmern uns um die Aufrechterhaltung des Haushaltes und um die Versorgung der Kinder.
- Haushalts- bzw. Familienhilfe nach den Vorgaben des SGB
Der § 38 des SGB V bildet die Grundlage für diese Form unseres Angebotes.
Für eine Kostenübernahme dieser Leistungen ist die Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. KinderMobil e. V. hat die erforderliche Zulassung.
- Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Die Verhinderungspflege richtet sich individuell auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder. Die Mitarbeiterin gestaltet den gemeinsamen Tagesablauf mit den Kindern entsprechend der Vorgabe und Absprache mit den Eltern.
- Private Leistungen
z.B. Kinderbetreuung, Abholen von Kita, Schule, etc., sowie hauswirtschaftliche Versorgung vergleichbar der vorab beschriebenen Leistungen.
KinderMobil bietet berufstätigen und alleinerziehenden Eltern sofortige und unbürokratische Hilfe bei Erkrankung des/der Kindes/r an. Die Kinderkrankenschwester kommt ins Haus und betreut das kranke Kind in seiner gewohnten Umgebung liebevoll und individuell.
Müttern den Rücken stärken ...:
- Betreuung nach der Geburt
- Unterstützung im Haushalt nach persönlicher Absprache
- Hilfe bei Stillproblemen / Säuglingspflege, Ernährungs- und Gesundheitsfragen
Betreuung erkrankter Kinder:
- Krankenpflegerische Versorgung von Kindern in häuslicher Umgebung, bei Krankheiten, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern
- Arztbesuche, Medikamentengabe
- Beschäftigung je nach Befinden des Kindes und motivierende Betreuung zur Förderung der Genesung
